Vielen Dank den Anwälten für ihre Unterstützung. Wir konnten einige wichtigen Fragen und Themen die uns im Gesundheitswesen betreffen besprechen und vielleicht beantworten. Bleibt zu hoffen dass die Lage sich bis März noch zum Positiven verändert, aber eins muss klar sein bei allen Möglichkeiten: MAN BRAUCHT einen Plan B. Und mal ehrlich…..Wenn ein Arbeitgeber nicht für seine langjährigen Mitarbeiter kämpft……will man da dann noch arbeiten selbst wenn die Impfpflicht doch nicht eingeführt wird? Bleibt eine Überlegung wert.
Die Arbeit wird immer mehr für eine zwei Mann Initiative. Wenn ihr etwas beitragen möchtet freuen wir uns, einfach ein CLICK auf den Button 🙂
Keine Impfung – keine Arbeit?
- REDAKTION (FK)
- 31. JANUAR 2022
- VERANSTALTUNG, ALLGEMEIN
Wie geht es weiter im Gesundheitswesen?
Seit der Deutsche Bundestag am 10.12.2021 einen neuen § 20a (die sog. einrichtungsbezogene Impfpflicht, genauer: einrichtungsbezogene Nachweispflicht) in das Infektionsschutzgesetz eingefügt hat, hält sich hartnäckig die Befürchtung, dass Beschäftigte in Gesundheitsberufen ohne Job auf der Straße stehen werden, wenn sie sich bis zum 15.03.2022 nicht gegen COVID-19 impfen lassen.
In einem Live-Stream, der am Dienstag, den 01.02.2022 ab 19 Uhr von der Partei dieBasis zur Verfügung gestellt wird, zeigen Rechtsanwältin Viviane Fischer, Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich (beide zugleich Vorstandsvorsitzende der Partei dieBasis), Rechtsanwältin Christiane Ringeisen und Prof. Dr. Martin Schwab, dass es sowohl für Selbständige als auch für Arbeitnehmer im Gesundheitswesen gute Chancen gibt, sich gegen diese Impfung bzw. Impferpressung mit Erfolg zur Wehr zu setzen. Arbeitgeber und Gesundheitsämter, die mit „Spritze oder raus!“ drohen, begeben sich juristisch auf dünnes Eis.
Musterschreiben von Prof. Martin Schwab
Prof. Martin Schwab hat auch zwei Musterschreiben zur “Impfung im Gesundheitswesen” mit allen Quellen und Hinweisen für betroffene Beschäftigte erstellt. Diese Musterschreiben findest du unten zum Download in verschiedenen Formaten.
Einfach das passende Dokument herunterladen, die gelb hinterlegten Stellen prüfen/anpassen/ausfüllen, dann ausdrucken und dem Arbeitgeber vorlegen.
Musterschreiben „unter Druck zugestimmt“
Das Musterschreiben für Menschen, die der Impfung bereits unter Druck zugestimmt haben oder vom Einknicken bedroht sind.
- Musterschreiben-Impfung-unter-Druck-zugestimmt-inklusive-Anlagen.docx
- Musterschreiben-Impfung-unter-Druck-zugestimmt-inklusive-Anlagen.odt
- Musterschreiben-Impfung-unter-Druck-zugestimmt-inklusive-Anlagen.pdf
Musterschreiben „trotz Druck nicht zugestimmt“
Das Musterschreiben für Menschen, die der Impfung trotz Druck nicht zugestimmt haben bzw. sich auf gar keinen Fall impfen lassen wollen.
- Musterschreiben-Impfung-trotz-Druck-nicht-zugestimmt-inklusive-Anlagen.docx
- Musterschreiben-Impfung-trotz-Druck-nicht-zugestimmt-inklusive-Anlagen.odt
- Musterschreiben-Impfung-trotz-Druck-nicht-zugestimmt-inklusive-Anlagen.pdf
Quelle
Viele super Argumente die aufzeigen das dieses Gesetz nicht zu Ende gedacht ist (vielleicht auch gut so). Trotzdem wird es einen Haufen Einzelfallprüfungen geben und die Entscheidung liegt beim zuständigen Gesundheitsamt.
Daumen hoch auf jeden Fall das ihr soviel macht, die Hoffnung das sich der Wind nochmal 180 Graf dreht bis März verschwindet so auf jeden Fall nicht! Bin euch da sehr dankbar.
Ges.-Ämter können gar nicht im Einzelfall über ein Betretungsverbot entscheiden.
Tun sie auch nicht, denn sie haben keinerlei Kenntniss über die Arbeitsplätze.
Die Arbeitgeber entscheiden dies, und kommunizieren es entspr., je nach Bedarf. Nach: „Den brauchen wir noch, der kann weg.“
Ein Ges.-Amt führt dies nur aus, oder auch nicht.
Beide handeln gesetzeswidrig nach dem eindeutigen §20a, Absatz1.
Aber da es keine Buße gibt, für bestehende Beschäftigung, wird es eben so gemacht. So ist Diktatur.